Vertrag

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Anmerkung
"Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er besteht aus mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen. In einer auf dem Grundsatz der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung wie der deutschen ist der Vertrag für den Einzelnen das wichtigste rechtliche Mittel zur Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse." - (de.wikipedia.org 14.03.2020)
Objekte auf museum-digital
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    Bild: Regionalgeschichtliche Sammlungen der Lutherstadt Eisleben - CC BY-NC-SA

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    Bild: Regionalgeschichtliche Sammlungen der Lutherstadt Eisleben - CC BY-NC-SA

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    Bild: Regionalgeschichtliche Sammlungen der Lutherstadt Eisleben - CC BY-NC-SA

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    Bild: Alte Posthalterei - Museum Beelitz - CC BY-NC-SA

Verweise

Synonyme

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