Erbvertrag

Query URLs

https://term.museum-digital.de/md-de/tag/19395

JSON SKOS Navigator Tree
Note
"Der Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB; lat. pactum successorium) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

Der wesentliche Unterschied zum Testament (synonym: letztwillige Verfügung, vergleiche § 1937 BGB, begrifflich häufig verwechselt mit dem Oberbegriff der Verfügung von Todes wegen) besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner bindet. Es handelt sich dabei zwar nicht um eine Verpflichtung des Erblassers im schuldrechtlichen Sinn. Aber während der in einem Testament Bedachte keine rechtliche Handhabe hat, einen Widerruf des Testaments zu verhindern, erlangt er beim Erbvertrag eine gesicherte Position in Gestalt einer Anwartschaft." - (Wikipedia (de) 08.01.2022)
Search for this on museum-digital
  • Notariatsurkunden des Herrn Ernst Georg Herbert, Stockstadt

    Notariatsurkunden des Herrn Ernst Georg Herbert, Stockstadt

    Kaufbrief, Schenkungsurkunde,...

    Object information
    Image: Kulturverein Guntersblum - CC BY-NC-SA

  • Notariatsakten Emmert

    Notariatsakten Emmert

    Notariatsakten für Philipp...

    Object information
    Image: Kulturverein Guntersblum - CC BY-NC-SA

References

[]

Broader (Generic)