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Note

1797 schrieb ein kaiserliches Hofdekret vor – „bewogen durch die schreckliche Vorstellung, dass mehrere Scheintote zur grausamen Marter lebendig begraben wurden“ –, vor, dass an der Hand einer jeden im offenen Sarg befindlichen Leiche eine Schnur anzubringen ist. Diese musste über eine weitere Schnur in das Zimmer des nächsten Anwohnenden, d. h. des Totengräbers, verbunden sein.

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Broader (Generic)