Regierungsbezirk
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- Anmerkung
- In vier Bundesländern Deutschlands ist ein Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg und Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen). Die Bezeichnung stammt aus der Verwaltungseinteilung Preußens, wo sie Anfang des 19. Jahrhunderts als Königliche Regierung entstand.
Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen oberen und obersten Landesbehörden (Ministerium) und dem Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines Kreises.
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Predel (Meßtischblatt 2812)
Das Messtischblatt "Predel"...
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Bild: Kulturhistorisches Museum Schloss Merseburg - CC BY-NC-SA -
Instructionen für die Localschulinspectoren des Regierungsbezirks Coblenz
In 10 Paragraphen legt die...
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Bild: Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf - CC BY-NC-SA -
Sitz des Regierungspräsidenten in Speyer
Im Präsidiumsgebäude waren...
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Bild: Historisches Museum der Pfalz, Speyer - CC BY -
Übersichtskarte des Regierungsbezirks Wiesbaden, 1945.
Übersichtskarte des...
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Bild: Taunus-Rhein-Main - Regionalgeschichtliche Sammlung Dr. Stefan Naas - CC BY-NC-SA -
Höhenschichtenkarte des Regierungsbezirk Koblenz M 1:120000
Die Karte zeigt das Rhein-,...
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Bild: Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf - CC BY-NC-SA
Verweise
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