Berufsausbildungsvertrag
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- Note
- "Der Berufsausbildungsvertrag ist in Deutschland ein Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden (früher: Lehrling) und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Durch den Berufsausbildungsvertrag kommt ein Berufsausbildungsverhältnis zustande. In Österreich und der Schweiz wird stattdessen ein Lehrvertrag abgeschlossen. Der Berufsausbildungsvertrag ist in § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, in dem der Gesetzgeber die Mindestangaben vorschreibt. Das BBiG gilt nicht für die Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer und zum Altenpfleger. Hierfür sind die eigenen Bundesgesetze Krankenpflegegesetz (KrPflG) beziehungsweise Altenpflegegesetz (AltPflG) zuständig." - (Wikipedia (de) 12.07.2023)
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Berufausbildungsvertrag von Robert Tröster, 1952
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Lehrvertrag für Charlotte Weinreich zur Ausbildung zur Schneiderin, 16.07.1935
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Lehrvertrag für Helene Siegmann zur Ausbildung zur Schneiderin, 01.10.1932
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Lehrvertrag für Else Hellmann zur Ausbildung zur Schneiderin, Juli 1934
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Lehrvertrag für Gisela Bertram zur Ausbildung zur Schneiderin, 01.05.1942
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