Eichung
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- Anmerkung
- Eichung (von mhd. īchen „abmessen, visieren“, das auf lat. aequus „eben, gleich“ zurückgeht) ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Mess- und Eichgesetz. In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe.
Mit einem Eichzeichen wird die voraussichtliche Einhaltung für die Gültigkeitsdauer der Eichung bestätigt. Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Landeseichämtern und staatlich anerkannten Prüfstellen unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt.
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Stempel des Eichungsamtes Bernburg
Gedrechselter, schwarz...
Objektinformation
Bild: Museum Schloss Bernburg - CC BY-NC-SA -
Bierkrug mit Zinndeckel
Formgeblasener Bierkrug mit...
Objektinformation
Bild: Museum Baruther Glashütte - CC BY-NC-SA -
Schnapsglas Eichmarke 1/16 l
Schnapsglas, Norddeutschland,...
Objektinformation
Bild: Museum Baruther Glashütte - CC BY-NC-SA
Verweise
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