Personalakte
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- Note
- "Unter Personalakte versteht man in der Personalwirtschaft und im Arbeitsrecht eine Akte oder als elektronische Akte („digitalisierte Personalakte“) gespeicherte Sammlung von Schriftstücken und Urkunden, die der Arbeitgeber über einen Arbeitnehmer führt und die Angaben zur Person und zum Arbeitsverhältnis im Betrieb enthält." - (Wikipedia (de) 28.01.2024)
References
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