Legalität

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Anmerkung
"Legalität ist die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens. Der Rechtsbegriff umfasst auch das gesetzliche Bestehen von Rechtsbeziehungen zwischen Personen untereinander (z. B. legale Beziehung, legales Verhältnis), zwischen Personen und Sachen (z. B. legaler Waffenbesitz) und zwischen Personen und Rechten (z. B. Erlaubnis). Davon zu unterscheiden ist die Legitimität." - (de.wikipedia.org 08.03.2020)

Verweise

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