Realteilung
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- Note
- Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz (früher als Realitäten bezeichnet), unter den Erbberechtigten gleich aufgeteilt wird. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, sodass die Parzellen stetig kleiner werden. (Wikipedia)
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Flurkarte Ungstein
Flurkarte ca....
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Image: Museumsgesellschaft Bad Dürkheim e.V. - CC BY-NC-SA -
Flurkarte der Gemarkung Heringen
Die Flurkarte der Gemarkung...
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Image: Werra-Kalibergbau-Museum, Heringen/W. - CC BY-NC-SA
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