Audienz
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- Anmerkung
- "Unter Audienz (von lateinisch audire ‚hören‘) versteht man die Gewährung des Erscheinens vor einer deutlich höhergestellten Person. Dabei unterscheidet man zwischen Audienzen für einzelne Personen und der für Personengruppen. Dient eine Audienz der persönlichen Unterredung, wird von einer Privataudienz gesprochen. Strenggenommen beinhaltet eine Audienz nur „das Recht, erscheinen zu dürfen, nicht notwendigerweise das Recht auf eine Unterredung“.
Jederzeit ungerufen Zutritt zu einer hohen Persönlichkeit zu haben, das Recht zum Immediatvortrag, galt als sehr hohes Vorrecht." - (de.wikipedia.org 01.03.2020)
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Der König und Gleim
In: Körte 1811 - Wilhelm...
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Bild: Gleimhaus Halberstadt - CC BY-NC-SA -
An Gleim, den Dichter der Grazien, als er bey Friedrich dem Grossen d. 22 Decbr. 1785. die freundliche Aufnahme fand
Gleims Audienz bei Friedrich...
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Bild: Gleimhaus Halberstadt - CC BY-NC-SA -
An Johann Christoph Frisch, 1787
Druckbogen zu Oden [Berlin:...
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Brief der Anna Louisa Karsch an Gleim, 26. und 29. September 1773
Für Anna Louisa Karsch war es...
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An Quitungsstatt geschrieben. Im Jänner 1783
Nach der Audienz der Anna...
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Verweise
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