Bestechung

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Anmerkung
"Bestechung ist die Vorteilsannahme durch Amtsträger. Sie ist als Straftat nach § 331ff. StGB mit bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedrohte. Sie ist ein Teilaspekt der Korruption.

Bestechung begeht, wer einem Amtsträger (Richter, Beamter, Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst usw.), einem Europäischen Amtsträger (Amtsträger der Europäischen Union), einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr (für ausländische und internationale Bedienstete vgl. unten § 335a StGB) einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, als Gegenleistung dafür, dass er eine Amtshandlung (mit der der Amtsträger seine Dienstpflichten verletzt) vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird." - (de.wikipedia.org 09.09.2020)
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