Handelsschiff
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- Anmerkung
- "Als Handelsschiff oder veraltet Kauffahrteischiff bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte). Artikel 27 des deutschen Grundgesetzes bestimmt: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“
Im engeren Sinne versteht man unter einem Handelsschiff ein dem Transport von Gütern oder Personen zu gewerblichen Zwecken dienendes Schiff. Fischereischiffe, Forschungsschiffe und Sportboote sind hingegen keine Handelsschiffe, gehören aber bei Gewinnerzielungsabsicht zu den Kauffahrteischiffen." - (de.wikipedia.org 14.02.2021)
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Bremer Kogge
Die „Bremer Kogge“ ist ein...
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Bild: Deutsches Schiffahrtsmuseum - Leibniz-Institut für deutsche Schifffahrtsgeschichte - CC BY-NC-SA -
Die Seeschlacht bei Gibraltar am 25. Mai 1607 (Hogenberg)
Um Angriffe auf...
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Bild: Städtisches Museum Schloss Rheydt - CC BY -
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Bild: Kurt Schwarz - CC BY-NC-SA -
Abriß der Festüng ZENG und was gestalt von dar auß/ Die Uscochen die Schiff Auff dem venedischen Golffo Plundern
Radierung von 1617 mit der...
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Bild: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt - Public Domain Mark
Verweise
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