2 Taler (Vereinstaler)

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Anmerkung
Auf Grundlage entweder des Münzvertrags von Dresden 1838 oder jenes von Wien aus dem Jahr 1857 geprägte Taler und Doppeltaler werden auch als Vereinstaler- bzw. Vereinsdoppeltaler bezeichnet. Der 1838 zwischen den Staaten des Deutschen Zollvereins geschlossene Münzvertrag machte den 14- Talerfuss (24 1/2-Gulden) gerechnet auf die Feine Kölner Mark zu 233,85 Gramm verbindlich. Der 1857 zwischen den Staaten des Deutschen Münzvereins und Österreich schrieb diesen Fuß, nun gerechnet auf 30 Taler aus Zollpfund zu 500 Gramm, fort. Die letzten Vereinstaler wurden in Österreich 1866 und in Deutschland 1872 geprägt.
(Definition Normdatenportal des Münzkabinetts, aufgerufen 14.02.2024)

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