Schulze
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- Anmerkung
- "Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch sculdheizo ‚Leistung Befehlender‘, vgl. mittelniederdeutsch schult(h)ēte, latinisiert (mittellat.) sculte(t)us, schwäbisch heute noch Schultes für „Bürgermeister“) bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten, der Schuld heischt: Er hatte im Auftrag seines Herrn (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißen sind Schulte, Schultes oder Schulze. Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege." - (de.wikipedia.org 29.03.2020)
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Liebenstein (Bad Liebenstein, Thüringen): Haus des Schulzen
Zeichnung von Rudolf Lutter,...
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Bild: Landesgeschichtliche Vereinigung für die Mark Brandenburg e.V., Archiv - CC BY -
Sonderausstellung Fritz Schulze, Dresden (1903-1942) - Aquarelle, Zeichnungen, Druckgrafik
Plakatgestaltung der...
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Bild: Museum Schloss Bernburg - CC BY-NC-SA -
Instruktion für Dorfschulzen in Schlesien und Grafschaft Glatz
Inhalt: Die Verordnung...
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Bild: Prignitz-Museum - CC BY-NC-SA -
Paretz (Kr. Osthavelland): Schulzenhaus
Aufnahme eines unbekannten...
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Bild: Landesgeschichtliche Vereinigung für die Mark Brandenburg e.V., Archiv - CC BY -
Petschaft für Gemeindesiegel: Schulzenamt zu Saldernberg 19. Jh.
Petschaft mit eingetiefter...
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Bild: Prignitz-Museum - CC BY-NC-SA
Verweise
Synonyme
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