Staatsgründung

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Anmerkung
"Die Staatsgründung bezeichnet den formalen Akt der Gründung eines neuen Staates. Erforderlich ist zumindest die Festlegung des Staatsgebietes und seiner territorialen Grenzen sowie die Proklamation des neu entstehenden Staates.

Die Proklamation schließt das Gesuch der Anerkennung des neuen Staates durch die Staaten der Weltgemeinschaft ein. Zur Staatsgründung kann entweder eine Verfassung oder Übergangsverfassung promulgiert worden sein oder es wird festgelegt, eine Nationalversammlung anzuberaumen, welche die Bildung einer Verfassung und die Wahl eines Staatsoberhauptes vollzieht." - (de.wikipedia.org 22.02.2020)
Objekte auf museum-digital
  • 12 Jahre DDR

    12 Jahre DDR

    Abzeichen mit...

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    Bild: Museum Wolmirstedt - RR-F

  • 18 Jahre DDR

    18 Jahre DDR

    Abzeichen im Hochformat mit...

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    Bild: Museum Wolmirstedt - RR-F

  • Anhänger "7 Jahre DDR"

    Anhänger "7 Jahre DDR"

    Anhänger in Form eines...

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    Bild: Museum Wolmirstedt - RR-F

  • Abzeichen, 13 Jahre DDR - 1949-1962

    Abzeichen, 13 Jahre DDR - 1949-1962

    Das Abzeichen in Querformat...

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    Bild: Museum Wolmirstedt - RR-F

Verweise

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