Geständnis
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- Anmerkung
- "Von einem Geständnis wird allgemein gesprochen, wenn jemand einen bestimmten Sachverhalt einräumt, der ihm zur Last gelegt wird. Speziell gilt im Prozessrecht als Geständnis, wenn eine Partei erklärt, dass Tatsachenbehauptungen des Gegners zutreffen, die für die Partei ungünstig sind." - (de.wikipedia.org 19.10.2023)
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Illustration zu Ifflands "Die Jäger": Gesellschaft bei Warburgs
Bei einer Gesellschaft beim...
Objektinformation
Bild: Gleimhaus - CC BY-NC-SA
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