Seemann
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- Anmerkung
- "Seemann, Plural Seeleute, bezeichnet an Bord eines Schiffes tätige Personen. Nach der maßgeblichen internationalen Maritime Labour Convention (MLC), deren Mindeststandards auch dem deutschen Seearbeitsgesetz für Schiffe unter deutscher Flagge zugrunde liegen, ist der Begriff der Seeleute deutlich weiter gefasst als nach früheren gesetzlichen Definitionen. Durch die 2013 in Kraft getretene MLC umfasst der Begriff Seemann nun alle Personen, die „tatsächlich irgendeine Tätigkeit“ an Bord ausüben, und es ist unerherblich, ob ein wirksamer Heuervertrag besteht, also ein seemännischer Arbeitsvertrag, ob eine besondere Qualifikation vorliegt und wie lange oder wie häufig die Personen ihre Tätigkeit ausüben. Dadurch zählen beispielsweise auch Servicekräfte auf Kreuzfahrtschiffen zu den Seeleuten." - (de.wikipedia.org 21.12.2020)
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Feldpostkarte, "Der letzte Gruß", 1916
Feldpostkarte vom 10. März...
Objektinformation
Bild: Historisches Museum der Pfalz, Speyer - CC BY -
Muschelschalenhälfte mit Seemannsfigur
Die Muschelhälfte einer...
Objektinformation
Bild: Perlmutter- und Heimatmuseum Adorf - CC BY-NC-SA -
Schachtel aus Walbarten
Runde Schachtel mit einer...
Objektinformation
Bild: Flensburger Schifffahrtsmuseum - CC BY-NC-SA -
Beschreibung/ Eines Unerhoerten Meerwunders so sich zwi=/ schen Dennmarck und Nortwegen hat sehen lassen/ Von einer/ Hochansehenlichen Stands Person beschrieben.
Flugblatt von 1620 mit der...
Objektinformation
Bild: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt - Public Domain Mark
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