Einbruch
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- Note
- Als "Einbruch" bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. - (Wikipedia 26.11.2019)
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Lehrtafel "Aufbruch Geldschrank 1931, Herlasgrün"
Die Lehrtafel zeigt das Foto...
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Image: Polizeidirektion Dresden - RR-F -
Lehrtafel "Schaufenstereinbruch Uhrengeschäft Stelzer, Dresden 1930"
Die grau unterlegte Tafel...
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Image: Polizeidirektion Dresden - RR-F -
Lehrtafel "Identifizierung von Schartenspuren eines Knabbers"
Die Lehrtafel ist im...
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Image: Polizeidirektion Dresden - RR-F -
Lehrtafel "Der Knabber, seine Verwendung, Bestandteile und Benennung"
Auf der rechteckigen,...
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Image: Polizeidirektion Dresden - RR-F -
Lehrtafel "Deckeneinbruch"
Auf der rechteckigen,...
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Image: Polizeidirektion Dresden - RR-F
References
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