Diebstahl
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- Anmerkung
- "Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 im Strafgesetzbuch (Deutschland) zum Diebstahl nach deutschem Recht oder § 127 Strafgesetzbuch (Österreich) zum Diebstahl nach österreichischem Recht.
In den letzten drei Jahrzehnten hat sich die Zahl der angezeigten Diebstähle — zumindest in Deutschland — mehr als halbiert." - (de.wikipedia.org 29.09.2019)
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Lehrtafel "Einbruch in den Raum der Güterkasse in Pirna"
Handbeschriebene,...
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Bild: Polizeidirektion Dresden - RR-F -
Lehrtafel "Taschendiebstahl ‚ziehen‘"
Auf der rechteckigen,...
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Bild: Polizeidirektion Dresden - RR-F -
Lehrtafel "Geldschrankeinbruch"
Die Tafel zeigt zwei...
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Bild: Polizeidirektion Dresden - RR-F -
Lehrtafel "Geldschrankeinbruch in ein Antwerpener Bankgeschäft"
Die Lehrtafel zeigt sechs...
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Bild: Polizeidirektion Dresden - RR-F -
Lehrtafel "Messer und Afterkapsel Taschendieb"
Die Lehrtafel zeigt auf einem...
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Bild: Polizeidirektion Dresden - RR-F
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