Diebstahl

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Anmerkung
"Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 im Strafgesetzbuch (Deutschland) zum Diebstahl nach deutschem Recht oder § 127 Strafgesetzbuch (Österreich) zum Diebstahl nach österreichischem Recht.

In den letzten drei Jahrzehnten hat sich die Zahl der angezeigten Diebstähle — zumindest in Deutschland — mehr als halbiert." - (de.wikipedia.org 29.09.2019)
Objekte auf museum-digital
  • Lehrtafel "Einbruch in den Raum der Güterkasse in Pirna"

    Lehrtafel "Einbruch in den Raum der Güterkasse in Pirna"

    Handbeschriebene,...

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    Bild: Polizeidirektion Dresden - RR-F

  • Lehrtafel "Taschendiebstahl ‚ziehen‘"

    Lehrtafel "Taschendiebstahl ‚ziehen‘"

    Auf der rechteckigen,...

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    Bild: Polizeidirektion Dresden - RR-F

  • Lehrtafel "Geldschrankeinbruch"

    Lehrtafel "Geldschrankeinbruch"

    Die Tafel zeigt zwei...

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    Bild: Polizeidirektion Dresden - RR-F

  • Lehrtafel "Geldschrankeinbruch in ein Antwerpener Bankgeschäft"

    Lehrtafel "Geldschrankeinbruch in ein Antwerpener Bankgeschäft"

    Die Lehrtafel zeigt sechs...

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    Bild: Polizeidirektion Dresden - RR-F

  • Lehrtafel "Messer und Afterkapsel Taschendieb"

    Lehrtafel "Messer und Afterkapsel Taschendieb"

    Die Lehrtafel zeigt auf einem...

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    Bild: Polizeidirektion Dresden - RR-F

Verweise

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