Deutsches Reichs-Gebrauchmuster (DRGM)

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"Infolge der zunehmenden Industrialisierung und des gesteigerten Warenverkehrs, vor allem aber im Zuge zunehmender wirtschaftlicher Interessenwahrnehmung auf nationalstaatlicher Ebene, entstand nach der Reichsgründung, ähnlich wie schon ein Gesetz zum Geschmacksmusterschutz (1876) auch die Dekretierung eines Gebrauchsmusterschutzes. Ein Reichsgesetz vom 1. Juni 1891 schuf für das Deutsche Kaiserreich die rechtlichen Voraussetzungen, sodass das Kaiserliche Patentamt am 1. Oktober 1891 das „Deutsche Reichs-Gebrauchsmuster“ einführte. Zahlreiche Produkte wurden so zwischen 1891 und etwa 1945 mit der Kennzeichnung „D.R.G.M.“ versehen, oft unter Hinzufügung der Musternummer, die es heute erlaubt, die Entstehungszeit mancher materiell überlieferter historischer Geräte auf ein bestimmtes Jahrzehnt einzugrenzen. Auch einige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg war diese Kennzeichnung in Westdeutschland gelegentlich noch üblich, die Abkürzung lautete dann nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland entsprechend „D.B.G.M.“ (Deutsches Bundes-Gebrauchsmuster)." (https://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster#Geschichte; 09.09.2019)
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