Arbeitnehmerin
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- Anmerkung
- weibliche Arbeitnehmer: "Arbeitnehmer", österreichisch auch "unselbständig Beschäftigte", schweizerisch "Mitarbeitende" genannt, sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird. Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den ’’Selbständigen’’ und den ’’mithelfenden Familienangehörigen’’ zur Anzahl der ’’Erwerbstätigen’’. - (Wikipedia 26.01.2015)
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Kleinbildnegative: Arbeitnehmer_innenwohnheim, Goebenstr. 17, 1978
Fotografien des...
Objektinformation
Bild: Museen Tempelhof-Schöneberg/Jürgen Henschel - RR-F -
Kleinbildnegative: KaDeWe, Tauentzienstraße, Parkplatz und ankommende Angestellte, 1978
Fotografien des KaDeWes...
Objektinformation
Bild: Museen Tempelhof-Schöneberg/Jürgen Henschel - RR-F -
Kleinbildnegative: Warnstreik bei Hertie und Wittenbergplatz, 1978
Fotografien des Warnstreikes...
Objektinformation
Bild: Museen Tempelhof-Schöneberg/Jürgen Henschel - RR-F -
Schwarzweißfoto, Gruppenbild mit Josef Fuchs in der hinteren Reihe
Innenaufnahme, Querformat,...
Objektinformation
Bild: "dc-r" docu center ramstein - RR-F
Verweise
Synonyme
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