Arbeitnehmerin

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Anmerkung
weibliche Arbeitnehmer: "Arbeitnehmer", österreichisch auch "unselbständig Beschäftigte", schweizerisch "Mitarbeitende" genannt, sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags (Arbeitsvertrag) verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG) sind Arbeitnehmer Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten, die als Arbeitnehmerentgelt erfasst wird. Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den ’’Selbständigen’’ und den ’’mithelfenden Familienangehörigen’’ zur Anzahl der ’’Erwerbstätigen’’. - (Wikipedia 26.01.2015)
Objekte auf museum-digital
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Verweise

Synonyme

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