Leitsatz

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Note
"Ein Leitsatz ist ein vom Entscheidungsorgan selbst aus dem Zusammenhang des Inhalts einer gerichtlichen Entscheidung (eines Urteils, Beschlusses, Gerichtsbescheids oder einer Verfügung) entnommener und deren wesentliche Essenz enthaltender Satz.
Er dient insbesondere der Öffentlichkeit, um dieser die Lektüre des meist mehrere Seiten umfassenden, komplexen Entscheidungstextes zu ersparen. Ein so genannter Orientierungssatz wird von der Redaktion des Publikationsorgans formuliert. Sofern vorhanden, wird der Leitsatz gemeinsam mit der Entscheidung veröffentlicht. In rechtlicher Hinsicht entfaltet er keine eigene Wirkung, da er nicht Teil der Entscheidung ist, sondern der Entscheidung entnommen ist oder diese in prägnanter Weise zusammenzufassen versucht. Im Gegensatz dazu entfaltet er oft große praktische Bedeutung als Quasi-Richtlinie für die nachgeordneten Gerichte, was insbesondere dann problematisch ist, wenn der Leitsatz nicht hinreichend deutlich macht, dass der in ihm enthaltenen rechtlichen Aussage allein für die entschiedene Fallkonstellation Gültigkeit zukommen soll. Deshalb bemüht sich meist das Entscheidungsorgan, die spezifische Geltung oder die Allgemeingültigkeit des Leitsatzes zu betonen. Während nicht-juristische Kreise den Leitsatz dankbar aufgreifen, um mit seiner Hilfe die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen des Urteils zu verstehen, genügt auch häufig der Leitsatz in der juristischen Literatur als Rechtsquelle zur Erläuterung eines bestimmten Sachverhalts. Insoweit ist dem Entscheidungsorgan bewusst, dass der Leitsatz den Zweck verfolgt, als zitierfähige Quelle zu dienen. Eine generelle Verpflichtung zur Abfassung von Leitsätzen besteht nicht.

Lt. Urteil des BGH vom 21. November 1991 - I ZR 190/89 ist ein Leitsatz dann als amtlich anzusehen, wenn er von einem Bediensteten des betreffenden Amtes verfasst wurde. Praktisch bedeutet das, dass i. d. R. der Berichterstatter des Spruchkörpers das Urteil redigiert, mit einem Leitsatz versieht und nach Billigung durch den Spruchkörper gegen Honorar einem Publikationsorgan zu Verfügung stellt. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass der Leitsatz den Inhalt des Urteils korrekt wiedergibt." - (Wikipedia 20.06.2019)

"Ein Leitsatz im Allgemeinen ist ein bestimmender Grundsatz, ein leitendes Prinzip, eine Maxime. Spezieller bezeichnet der Leitsatz in der Rechtswissenschaft eine knappe Zusammenfassung der tragenden Gründe einer gerichtlichen Entscheidung in Satzform. Österreichische Bezeichnung ist eher Rechtssatz; schweizerdeutsches Synonym ist Regeste.

Orientierungssätze stellen demgegenüber häufig einen Kurztext zu der Gerichtsentscheidung dar, der umfassender als die nicht immer leicht verständlichen Leitsätze angelegt ist, dem Nutzer eine Einordnung der Entscheidung bietet und damit Orientierungswissen vermittelt, das von den Leitsätzen einer Entscheidung oftmals nicht präsentiert werden kann." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

References

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