Hofmarschall

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Anmerkung
"Der Hofmarschall ist der oberste Verwaltungsbeamte eines fürstlichen Hofes. Er hat alle Wirtschaftseinrichtungen unter seiner Aufsicht und steht dem Hofmarschallamt vor.

In älteren Zeiten wurde jeder Staatsdienst als Hofdienst betrachtet (siehe u. a. Adel, Russischer Adel, im Russischen heißt der Adel bis heute „Dworjanstwo“, also Hofleute), daher tragen noch heute hohe Beamte an den noch existierenden Fürstenhöfen häufig die Titel Marschall, Kanzler oder Minister, die in anderen Ländern an Staatsbeamte oder Militärs übergingen. Die Hofmarschälle gehörten immer dem Adel an und waren oft pensionierte hohe Militärs, zumindest im Range eines Generalmajors." - (de.wikipedia.org 24.03.2020)
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Verweise

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