Ratssilber
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- Anmerkung
- Zum Ratssilber (nur Singular) zählt man im engeren Sinne das prunkvolle Trink- und Speisegeschirr aus Edelmetall, einschließlich der Tafelzier und der silbernen Besteckteile, im Weiteren auch das übrige Gerät aus (auch vergoldetem) Silber, wie Insignien, zur Eidesleistung bestimmte Reliquiare, Schilde, Spielmannsabzeichen und Botenbüchsen, die den städtischen, zur Repräsentation im jeweiligen Rathaus bestimmten, oft schon seit dem späten Mittelalter historisch gewachsenen Silberbesitz ausmachen. Bemerkenswert ist die Konzentration des Phänomens „Ratssilber“ auf deutsche und einige deutschschweizerische Städte.
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Gebuckelte Fußschale
Als Schenkung zur Einweihung...
Objektinformation
Bild: GRASSI Museum für Angewandte Kunst, Leipzig - CC BY-NC-SA
Verweise
Synonyme
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