Nebenerwerb

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Note
"Als Nebenerwerb wird eine Erwerbstätigkeit bezeichnet, die neben einer zeitlich überwiegenden hauptberuflichen Beschäftigung, einem Studium oder einer vorwiegenden Tätigkeit in Haushalt und Familie ausgeübt wird. Eine Nebenbeschäftigung wird allgemein nur angenommen, wenn der zeitliche Aufwand dafür weniger als ein Drittel der Hauptarbeitszeit beträgt. Als Anhaltspunkt kann § 138 Abs. 3 SGB III gelten, nach dem das Arbeitslosengeld bei einer Arbeitslosigkeit weiter gewährt wird, wenn der zeitliche Umfang eines Nebenerwerbs weniger als 15 Stunden wöchentlich beträgt. Durchschnittlich wenden Personen, die im Nebenerwerb ein Unternehmen betreiben, pro Woche 13 Stunden für ihre selbständige Tätigkeit auf." - (Wikipedia (de) 23.12.2021)
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