Luftlandetruppen

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Anmerkung
Der Begriff Luftlandetruppen (engl. airborne forces) bezeichnet Truppen, die aus der Luft abgesetzt werden können. Unterschieden werden Fallschirmsprungfähige Verbände, deren Ausrüstung mit Masse auch fallschirmabwurffähig ist, und Luftlandetruppen, deren Ausrüstung durch Transportflugzeuge eingeflogen oder durch Hubschrauber abgesetzt werden müssen. Früher kamen dafür auch Lastensegler zum Einsatz. Den Kern der Luftlandetruppen bilden die Fallschirmjäger und Luftlandeinfanterie als Infanteristen, hinzu kommen Kampfunterstützungstruppen wie luftverlastbare Luftlande-Artillerie, Luftlandepanzer und Luftlande-Panzerabwehreinheiten wie das deutsche Wiesel oder der russische BMD sowie Luftlandepioniere und die Logistiktruppe u. a. mit Luftlandeversorgungs- und Luftlandesanitätseinheiten.
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