Besatzungsmacht

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Anmerkung
Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung (Militärregierung), übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet. Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet. Einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder die Angehörigen in ihrer Gesamtheit werden auch Okkupanten (Besatzer) genannt.
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Verweise

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