Militärischer Sicherheitsbereich

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Anmerkung
Ein militärischer Sicherheitsbereich (MilSichhBer; MSB) ist in Deutschland gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw) ein militärischer Bereich wie z. B. eine Kaserne oder ein Truppenübungsplatz, dessen Betreten von den zuständigen militärischen Dienststellen der Bundeswehr verboten wurde. Dieses Betretungsverbot wirkt sowohl gegenüber Privaten als auch gegenüber anderen Hoheitsträgern wie der Polizei oder anderer ziviler Behörden – auch diese dürfen einen militärischen Sicherheitsbereich nur mit Erlaubnis der Bundeswehr betreten. Auch militärische Anlagen verbündeter Streitkräfte können zu militärischen Sicherheitsbereichen erklärt werden.

Verweise

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