Wohnberechtigungsschein

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Anmerkung
Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, umgangssprachlich auch §-8-Schein, früher auch §-5-Schein oder B-Schein genannt, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Er wird auf Grundlage von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt.
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  • Gewerbeschild "Hausverwaltung Wilfried Alscher"

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    Bild: Museum Pankow - CC BY-NC-SA

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