Tarifvertrag
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- Anmerkung
- "Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie. Ein vergleichbares Rechtsinstitut ist in Österreich nach dem Arbeitsverfassungsgesetz der Kollektivvertrag, im schweizerischen Arbeitsrecht der Gesamtarbeitsvertrag.
Als ein Äquivalent in angelsächsischen Ländern kann das als Collective Agreement bezeichnete Abkommen zwischen den Arbeitsmarktparteien angesehen werden, das allerdings in einer vollkommen anderen Rechtstradition gründet.
Nach deutschem Recht, dem Tarifvertragsgesetz, enthält der Tarifvertrag Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen (normativer Teil) regeln und die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil) festlegen. Zu den Tarifvertragsparteien zählen einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften (für die Arbeitnehmer) andererseits." - (de.wikipedia.org 08.01.2022)
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Gedruckte Ausgabe des Reichstarifvertrages für die Schuhindustrie, 1922
Der 24 seitige Tarifvertrag...
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Bild: Museum Weißenfels - Schloss Neu-Augustusburg - CC BY-NC-SA -
Broschüre über Angestellten-Tarifvertrag,1924
Gedruckter...
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Bild: Museum Weißenfels - Schloss Neu-Augustusburg - CC BY-NC-SA -
Broschüre über Angestellten-Tarifvertrag, 1924 und 1927
Gedruckter...
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Bild: Museum Weißenfels - Schloss Neu-Augustusburg - CC BY-NC-SA -
Bekanntgabe des Arbeiterausschusses
Kopie der Bekanntgabe des...
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Bild: Museum unterm Trifels - CC BY-NC-SA -
Gehalts-Tarifvertrag vom 5. Juni 1991
Gehalts-Tarifvertrag für die...
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Bild: Werra-Kalibergbau-Museum, Heringen/W. - CC BY-NC-SA
Verweise
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