Belegschaft

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Anmerkung
Unter einer "Belegschaft" wird in den Wirtschaftswissenschaften die Gesamtheit der in einem Unternehmen oder Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer verstanden. Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber werden im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat vertreten. Um gemeinsam wirtschaftliche und soziale Interessen zu verfolgen, wie beispielsweise den Abschluss von Tarifverträgen, kann sich eine Belegschaft einer Gewerkschaft anschließen. Innerhalb der Belegschaft wird häufig eine Vertrauensperson, der so genannte Betriebsobmann, benannt. - (Wikipedia 07.03.2018)
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Verweise

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