Passierscheinstelle

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Note
Ausgabestelle für Passierscheine für West-Berliner zum Besuch von Ost-Berlin:
"Unmittelbar nach dem Mauerbau (ab dem 13. August 1961) hatte die DDR auf S-Bahnhöfen im Westen der Stadt, die von der Reichsbahn verwaltet wurden, Passierscheinstellen eingerichtet. Dort wurde West-Berlinern die Erlaubnis erteilt, den Ostteil der Stadt zu besuchen. In einer Anweisung des Berliner Polizeipräsidenten vom 26. August 1961 wurde jedoch die „Einrichtung und der Betrieb von Büros zur Ausgabe von Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger West-Berlins zum Betreten des sowjetischen Sektors auf dem Boden von West-Berlin verboten“. Diese Anweisung erging, weil eine Duldung dieser Passierscheinstellen eine De-facto-Anerkennung der Maßnahmen vom 13. August und damit indirekt auch eine Anerkennung der DDR bedeutet hätte, die ja die Hallsteindoktrin nicht vorsah. Der Durchsetzung der eigenen Position in Statusfragen wurde also Vorrang vor humanitären Belangen – Familienangehörige jenseits der Mauer zu besuchen – eingeräumt. Erst mit dem sogenannten „Dezemberabkommen“ von 1963 konnten West-Berliner wieder – zunächst beschränkt auf den Zeitraum über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel – nach Ost-Berlin reisen. Ost-Berlinern blieb der umgekehrte Weg aus den gleichen Gründen, weshalb die Mauer gebaut wurde, versperrt. ..." (https://de.wikipedia.org/wiki/Passierscheinabkommen; 10.07.2019)

"Die Einrichtungen hießen offiziell jeweils „Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten“ und waren - anders als der Tafeltext vermuten lässt - keine Büros der DDR, der keinerlei hoheitliche Rechte in West-Berlin zugestanden wurden. Das Hausrecht hatte der Senat von Berlin, dessen Bedienstete Wartenummern ausgaben und beim Ausfüllen der Anträge behilflich waren. DDR-Bedienstete in braunen Anzügen nahmen die Anträge dann in einem eigenen Raum entgegen und gaben in einem weiteren Raum zwei Tage nach der Antragstellung einen „Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums“ aus. Die Visa selbst wurden erst auf dem Hoheitsgebiet der DDR ausgestellt. Die Passierscheinstellen wurden nach dem Vier-Mächte-Abkommen möglich, in dessen Folge u.a. die „Vereinbarung ... über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs“ am 3. Juni 1972 in Kraft trat. Die anderen vier Büros befanden sich in der Jebensstraße 1 (Charlottenburg), am Waterlooufer 5-7 (Kreuzberg), am Reformationsplatz 5 (Spandau) und in der Schloßstraße 1 (Forum Steglitz). Die Büros stellten ihre Tätigkeit zum Jahresende 1989 ein." (https://www.gedenktafeln-in-berlin.de/nc/gedenktafeln/gedenktafel-anzeige/tid/passierscheinstelle/; 10.07.2019)

References

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