Usurpation

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Anmerkung
Als Usurpation (lateinisch usurpatio ‚Gebrauch‘; usurpare „in Besitz nehmen“, „widerrechtlich die Macht an sich reißen“) wird im neueren Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders aber der öffentlichen Gewalt bezeichnet – also insbesondere die gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der Verfassung und die Unterdrückung der Selbständigkeit eines Staates durch einen Usurpator.
Objekte auf museum-digital
  • GUYSIA TEMERITAS. OUTRECUIDANCE GUYSARDE.

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    Bild: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt - Public Domain Mark

Verweise

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