Usurpation
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- Anmerkung
- Als Usurpation (lateinisch usurpatio ‚Gebrauch‘; usurpare „in Besitz nehmen“, „widerrechtlich die Macht an sich reißen“) wird im neueren Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders aber der öffentlichen Gewalt bezeichnet – also insbesondere die gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der Verfassung und die Unterdrückung der Selbständigkeit eines Staates durch einen Usurpator.
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GUYSIA TEMERITAS. OUTRECUIDANCE GUYSARDE.
Das emblematische Flugblatt,...
Objektinformation
Bild: Kulturstiftung Sachsen-Anhalt - Public Domain Mark
Verweise
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