Haushaltsplan
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- Anmerkung
- Der Haushaltsplan enthält alle für ein Haushaltsjahr von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veranschlagten Haushaltseinnahmen und -ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträge und Aufwendungen (Doppik) sowie Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen aller Verwaltungen sowie spezifische Haushaltsvermerke. Er wird in der Regel im Vorjahr aufgestellt. Haushaltsführende Stellen wie Bund, Bundesländer, Gemeinden oder Gemeindeverbände, aber auch Anstalten des öffentlichen Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen ihre kurzfristige Finanzplanung in einem Haushaltsplan.
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Merktafel
Merktafel aus Blech für die...
Objektinformation
Bild: DampfLandLeute - Museum Eslohe - CC BY-NC-SA -
Akte I 21-1
Die Akte enthält den...
Objektinformation
Bild: Binnenschifffahrts-Museum Oderberg - CC BY-NC-SA -
Akte I 21-2
Die Akte enthält: - Diverser...
Objektinformation
Bild: Binnenschifffahrts-Museum Oderberg - CC BY-NC-SA -
Haushaltplan 1899
Der Haushaltplan wurde...
Objektinformation
Bild: Deutsches Damast- und Frottiermuseum - CC BY-NC-SA
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