Frondienst
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- Anmerkung
- Der Frondienst (vom mittelhochdeutschen vrôn „was den [geistlichen oder weltlichen] Herrn betrifft, ihm gehört“, zu mittelhochdeutsch frô „Herr“) bezeichnet persönliche Dienstleistungen von Bauern für ihre Grundherren. Das Phänomen wird auch als Robot beziehungsweise Robath bezeichnet, ein Begriff, der aus dem Slawischen stammt.
Zu den Frondiensten gehörte auch die Corvée, die sich vor allem auf den – heute so bezeichneten – öffentlichen Bereich (u. a. Straßen-, Wegebau) bezog. Solche Pflichten bestanden schon im Römischen Reich.
Der herrschaftliche Hof wird Fronhof genannt. Frohn, Frohne, Frone bezeichnet einen Diener des Fronherrn und auch einen herrschaftlichen Amtmann, Beamten, Gerichtsdiener, Gerichtsboten, Bannwart, Büttel. Fron ist aber auch Synonym von Frondienst.
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Gesindedienst beim Ebersbacher Rittergut
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Bild: Heimatmuseum Ebersbach-Neugersdorf - CC BY-NC-SA -
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Bild: Kulturverein Guntersblum - CC BY-NC-SA -
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Bild: Deutsches Damast- und Frottiermuseum - CC BY-NC-SA
Verweise
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