Verbannung

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Anmerkung
Eine Verbannung (auch Landesverweisung, rechtshistorisch abgeleitet aus der Banngewalt des Königs) ist die Verweisung einer Person aus ihrer gewohnten Umgebung oder angestammten Heimat. Anders als das Exil ist die Verbannung niemals freiwillig, sondern Folge eines andauernden autoritativen Zwangs, der den Betroffenen die Rückkehr verwehrt oder ihre Freizügigkeit beschränkt.

Die Verbannung erscheint in den frühesten deutschen Rechtsaufzeichnungen als Beugemittel für säumige Schuldner oder Angeklagte sowie als Mittel zur Beendigung von Fehden. Später tritt sie in Form der Stadtverweisung („Verfestung“) hervor und wurde als polizeiliche Maßnahme auch gegenüber unerwünschten Fremden wie Fahrenden oder Juden praktiziert. In den frühen europäischen Strafkodifikationen des 15. und 16. Jahrhunderts ist die Verbannung häufig als Gnadenstrafe anstelle der Todesstrafe vorgesehen. Der mit Verbannung Bestrafte musste einen Eid ablegen, nicht wieder zurückzukehren.

Verweise

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