Freihaus
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- Anmerkung
- "Als Freihaus oder Freihof wurden im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit Häuser bezeichnet, die zwar innerhalb der Mauern einer Stadt lagen, rechtlich aber nicht dem Stadtrat und der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen waren.
Die Besitzer der Freihäuser waren landesunmittelbar, sie hatten (mit ihren Familien, Angestellten und anderen Mitbewohnern) ihren Gerichtsstand vor dem Landgericht und waren von den städtischen Steuern und weiteren Lasten (wie Einquartierung, Wachtpflichten usw.) befreit. Außerdem waren sie berechtigt, auch Handwerker und Künstler zu beschäftigen, die nicht in der Stadt ansässig waren und zu den einheimischen Zünften gehörten. Zwischen den Besitzern der Freihäuser und den Städten, in denen diese lagen, war aber bisweilen strittig, ob in diesen Häusern selbst auch Handwerke betrieben werden durften, und wenn ja, ob diese dem Zunftzwang unterlägen." - (de.wikipedia.org 18.05.2021)
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Frey-Haus in der Ritterstraße 96, heute Stadtmuseum
Freihäuser erfuhren von der...
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Bild: Stadtmuseum Brandenburg an der Havel - Frey-Haus - CC BY-NC-SA -
Frey-Haus an der Jahrtausendbrücke, königliches Stadtquartier
Gleich hinter der Langen...
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Bild: Stadtmuseum Brandenburg an der Havel - Frey-Haus - CC BY-NC-SA -
Brandenburg/Havel, Lange Brücke, Blick Richtung Neustadt.
Diese undatierte Lithographie...
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Bild: Stadtmuseum Brandenburg an der Havel - Frey-Haus - CC BY-NC-SA -
Oderlandmuseum
Seit 1952 befindet sich das...
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Bild: Oderlandmuseum Bad Freienwalde - CC BY-NC-SA
Verweise
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