Postgeheimnis

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Note
Das "Postgeheimnis" ist ein grundrechtlich durch Abs. 1 Grundgesetz geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch StGB sanktioniert. Nach der Legaldefinition der Abs. 1 Postgesetz und Abs. 5 Satz 1 StGB unterliegen dem Postgeheimnis ’’die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter (natürlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen’’. Damit ist der Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als der des Briefgeheimnisses, von dem es abzugrenzen ist: Während das Briefgeheimnis alle ’’schriftlichen Mitteilungen’’ zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, umfasst das Postgeheimnis ’’alle’’ von Postunternehmen übermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger. Ebenfalls abzugrenzen ist das Postgeheimnis vom Fernmeldegeheimnis, welches die Individualkommunikation mittels unkörperlicher Signale schützt. - (Wikipedia 26.01.2015)

"Postgeheimnis bezeichnet die deutsche Ausformung des demokratischen Grundrechts Briefgeheimnis. Zusätzlich zu diesem ist es wie das Fernmeldegeheimnis in Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz verankert und seine Verletzung durch strafrechtlich § 206 StGB sanktioniert.

Ihm unterliegen nach der Legaldefinition der § 39 Abs. 1 Postgesetz und § 206 Abs. 5 Satz 1 StGB „die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter natürlicher oder juristischer Personen sowie der Inhalt von Postsendungen“. Nach Abs. 2 ist dazu verpflichtet, „wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt“. Die Pflicht besteht „auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist“." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)
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  • Umschlag eines Briefes von Wilhelm Bartels an Karl Duldhardt, 1934

    Umschlag eines Briefes von Wilhelm Bartels an Karl Duldhardt, 1934

    Briefumschlag im Querformat,...

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    Image: Museum Wolmirstedt - RR-F

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