Rechtsschutz
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- Als "Rechtsschutz" wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen. Zudem wird umgangssprachlich - zumindest in Juristenkreisen - damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet. - (Wikipedia 02.09.2014)
"Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen.
Zudem wird umgangssprachlich – zumindest in Juristenkreisen – damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)
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Der Rechtsschutz Jg. I u. II
Preußischer Lehrerverein...
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Image: Museumsschule Hiddenhausen - CC BY-NC-SA -
Der Rechtsschutz Jg. V-VIII
Preußischer Lehrerverein...
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Image: Museumsschule Hiddenhausen - CC BY-NC-SA -
Der Rechtsschutz Jg. III u. IV
Preußischer Lehrerverein...
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Image: Museumsschule Hiddenhausen - CC BY-NC-SA -
Auszug aus dem Produktkatalog des Gummi-Werkes „Elbe“ A.-G.1908
Auszug aus dem Produktkatalog...
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Image: Haus der Geschichte Wittenberg - RR-F
References
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