Rezess
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- Note
- Ein Rezess ist ein rechtlicher Begriff für Auseinandersetzung oder Vergleich über strittige Verhältnisse.[1][2] Rezesse sind im Verwaltungsrecht rechtsetzende Vereinbarungen, die unter Mithilfe des Staates geschlossene und objektive Rechtsnormen bildende Verträge darstellen. Sie gelten für alle Beteiligten verbindlich.
"Rezess (früher auch Receß, Rezeß von lat. recedere = auseinandergehen, zurückweichen, lat. recessus = Rücktritt) ist ein obsoleter Ausdruck für einen landes- oder ortsrechtlichen Vergleich." - (Wikipedia (de) 05.12.2023)
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Rezess Zittau Neuschönau
Titel: "Receß zwischen der...
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Image: Deutsches Damast- und Frottiermuseum - CC BY-NC-SA
References
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