Unerlaubter Gegenstand (Strafvollzug)

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Note
Es wird im Strafvollzug zwischen "unerlaubten" Gegenständen und "verbotenen" Gegenständen unterschieden. Unerlaubte Gegenstände darf man in Haft nicht bei sich tragen, bleiben jedoch im Besitz des Häftlings und werden für ihn/sie meist in der Habe aufbewahrt. Im Gegensatz dazu haben Häftlinge keine Besitzansprüche auf verbotene Gegenstände, weshalb sie ihnen abgenommen werden und die Häftlinge keinen Zugriff mehr darauf erhalten. Bei Letzeren handelt es sich in vielen Fällen um gefährliche, zweckentfremdete oder selbstgebastelte Gegenstände, wie z.B. Tauchsieder, Desillationsanlagen, zur Waffe umfunktionierte Gegenstände ect.
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    Image: Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg - CC BY-NC-SA

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