Mandat

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Anmerkung
"In einem Mandat (von lateinisch mandare „aus der Hand geben, beauftragen befehlen“) als Form mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Urkunden erteilt der Aussteller Aufträge oder Befehle. Nach der Erledigung des Auftrags war das Mandat automatisch erloschen; das betreffende Schriftstück wurde üblicherweise vernichtet. In der frühen Neuzeit werden die offenen Mandate zu zentralen Instrumenten der Regelung des öffentlichen Lebens (Münzwesen, Polizeiwesen, sittliches Verhalten). Sie werden häufig mit Hilfe des Buchdrucks verbreitet.

Das Mandat ist im Gegensatz zum Privileg einfach gestaltet, z. B. ohne Zierschriften, nur mit dem Siegel beglaubigt, ohne graphische Untergliederung des Textes usw. Es kann als offene Urkunde (litterae patentes) oder verschlossen (litterae clausae) ausgestellt werden." - (de.wikipedia.org 15.11.2023)
Objekte auf museum-digital
  • Sachsen-Weißenfelsische Bekanntmachung wegen der gegenseitigen Deserteurauslieferung zwischen Sachsen und Sachsen-Gotha 1735

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    Titelblatt: "Mandat, Das Mit...

    Objektinformation
    Bild: Landesgeschichtliche Vereinigung für die Mark Brandenburg e.V., Archiv - CC BY

Verweise

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