Letztwillige Verfügung
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- Note
- "Letztwillige Verfügung" ist der Oberbegriff für Anordnungen des Erblassers für seinen Tod bzw. die Zeit danach. Die wichtigste letztwillige Verfügung ist das Testament. Weitere letztwillige Verfügungen sind der Erbvertrag und das gemeinschaftliche Testament.
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Formular des Vereins für Feuerbestattung in Berlin für eine Letztwillige Verfügung über die Bestattung (um 1890)
Formularvordruck "Letzwillige...
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Image: Landesgeschichtliche Vereinigung für die Mark Brandenburg e.V., Archiv - CC BY
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