Öffentliche Einrichtung

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Anmerkung
Eine öffentliche Einrichtung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff ohne übergreifende Legaldefinition mit je nach Zusammenhang unterschiedlichem Bedeutungsinhalt. Im weiteren Sinne ist der Begriff mit dem der öffentlichen Stelle bedeutungsgleich. Im engeren Sinn bezeichnet öffentliche Einrichtung im deutschen Kommunalrecht eine im öffentlichen Interesse unterhaltene Organisation, die durch eine behördliche Widmung den Einwohnern zugänglich gemacht wird und über welche die Gemeinde als Träger die Dienst- und Fachaufsicht ausübt.
Objekte auf museum-digital
  • Kleinbildnegative: Kinderzentrum, Geßlerstraße 11, 13a-13b, 1979

    Kleinbildnegative: Kinderzentrum, Geßlerstraße 11, 13a-13b, 1979

    Fotografien eines Kinder- und...

    Objektinformation
    Bild: Museen Tempelhof-Schöneberg/Jürgen Henschel - RR-F

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