Deutsches Strafrecht

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Note
"Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, der sich im Lauf der Geschichte hinsichtlich seiner Methode und der ihm zugerechneten Rechtsnormen verselbständigt hat. Für rechtswidrig und schuldhaft begangene Taten sieht das Strafrecht Sanktionen vor, die über die Geldstrafe zur Freiheitsstrafe reichen. Fehlt trotz Erfüllung des Unrechtstatbestandes die Schuld, sieht das Gericht zwar von der Strafe ab, kann aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung verhängen." - (Wikipedia (de) 19.10.2023)

References

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