Ruhrstatut

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Anmerkung
Als Ruhrstatut wird das am 28. April 1949 vom Vereinigten Königreich, Frankreich, den USA und den Beneluxstaaten auf der Londoner Sechsmächtekonferenz verabschiedete Abkommen über die Errichtung einer Internationalen Ruhrbehörde (engl. Agreement for an International Authority for the Ruhr, frz. Accord instituant l’Autorité internationale de la Ruhr) bezeichnet. Die Sowjetunion forderte vergeblich eine Beteiligung an diesem vorgesehenen Aufsichtsgremium und sah im Ruhrstatut ein Zeichen des Kalten Kriegs. Aufgabe der Ruhrbehörde war, die Produktion des Ruhrgebiets an Kohle, Koks und Stahl zu beaufsichtigen, auf dem deutschen und dem internationalen Markt zu verteilen und zugleich eine wirtschaftliche Konzentration zu verhindern. Die Behörde nahm im Sommer 1949 ihre Arbeit in Düsseldorf auf.

Verweise

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