Beigeordneter
Query URLs
https://term.museum-digital.de/md-de/tag/131606
- Anmerkung
- Beigeordnete sind in den meisten Ländern Deutschlands nach den jeweiligen Gemeindeordnungen als haupt- oder ehrenamtliche Wahlbeamte dem Bürgermeister „beigeordnet“. Abteilungsleiter der Geschäftsstellen kommunaler Spitzenverbände werden auch als Beigeordnete bezeichnet.
Verweise
[]