Patent

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Anmerkung
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt; in Deutschland gemäß § 16 Patentgesetz für 20 Jahre.

Das deutsche Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen patente („Bestallungsbrief, Gewerbeschein“) entlehnt. Dieses ist gekürzt aus lettre patente („offener Brief“) und geht auf das lateinische (littera) patens („offener (Beglaubigungs-)Brief des Landesherrn“) zurück. Ursprünglich war „eine Urkunde über bestimmte Rechte“ gemeint, die heute überwiegende Bedeutung entwickelte sich mit dem modernen Patentwesen seit dem 19. Jahrhundert.
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