Hieb- und Stoßwaffe

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Anmerkung
"Im deutschen Waffengesetz werden Hieb- und Stoßwaffen als tragbare „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“, definiert." (https://de.wikipedia.org/wiki/Sto%C3%9Fwaffe, 06.09.23)
Objekte auf museum-digital
  • Schwert mit Korallen besetztem Griff und dazugehöriger Scheide

    Schwert mit Korallen besetztem Griff und dazugehöriger Scheide

    Das Schwert besitzt eine...

    Objektinformation
    Bild: Badisches Landesmuseum - CC BY-NC-SA

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