Rechtsbezirk

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Note
Ein "Rechtsbezirk" ist eine umfriedete Verwaltungseinheit historischer Territorien mit besonderer Rechtsstellung. Dazu gehören historische Bauernschaften, Grafschaften, Ämter, Freiheiten und Asyle. Den Stadtmauern der städtischen Rechtsgebiete entsprach auf dem Lande gleichfalls eine gebaute Umfriedung. Die Grenzen der mittelalterlichen Rechtsbezirke sind dabei meist identisch mit den Amtsgrenzen. Die Umfriedung der Rechtsgebiete wurde durch Landhegen erreicht, auf die noch zahlreiche Toponyme hinweisen. Als Umfriedungen dienten weitläufige Landgräben und Heckenwerke sowie auch stärker ausgebaute Landwehren. - (Wikipedia 08.11.2013)

"Ein Rechtsbezirk umfasste im Mittelalter den räumlichen Geltungsbereich der einzelnen Stadt- und Landrechte. Die kirchlichen Immunitätsbezirke stellten nach kanonischem Recht besondere Rechtsbezirke mit eigener Gerichtsbarkeit dar.

Die städtischen Rechtsbezirke grenzten sich durch Stadtmauern ab, so die Stadt Essen im Jahr 1244 oder die Stadt Uedem 1359. Dem entsprach auf dem Lande eine gleichfalls weithin sichtbare Markierung durch Grenzsteine. Als Umfriedungen dienten auch weitläufige Wassergräben und Heckenwerke sowie stärker ausgebaute Landwehren.

Die höhere Strafgerichtsbarkeit in den historischen Territorien und Hofmarken war mit der Einteilung der Rechtsbezirke nicht immer identisch." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)
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    Kretzschau

    Das Pfarrhaus in Kretzschau...

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    Image: Museum Schloss Moritzburg Zeitz - CC BY-NC-SA

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